Ehe- und Partnerschaftsverträge

Bei der Eheschließung möchte das Paar verständlicherweise nicht schon über die Scheidung sprechen. Da aber die Zukunft ungewiss ist und immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann, sollte man auch darüber reden. Der Ehevertrag bietet den Eheleuten Sicherheit und rechtlichen Schutz. Mit dem Ehevertrag können die Ehepartner ihre finanziellen und materiellen Werte wunschgemäß aufteilen, sodass es im Fall einer Scheidung nicht zu Streit kommt und die hohen Kosten für ein streitiges Scheidungsverfahren gespart werden. Der Ehevertrag kann nur in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden. Wie der Ehevertrag bietet auch ein Partnerschaftsvertrag Schutz und Rechtssicherheit bei Auflösung der Lebensgemeinschaft.

Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhaltsvereinbarungen

Wenn die Eheleute eine einvernehmliche Scheidung wünschen, können mit der Scheidungsfolgenvereinbarung und – falls gewünscht - der Unterhaltsvereinbarung langwierige, nervenaufreibende und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden. Deine Notarin hilft bei der Umsetzung und begleitet beide Eheleute bei der Erarbeitung einer Vereinbarung, die in Anbetracht der Situation das Beste für beide Parteien darstellt.

Medizinisch unterstützen Fortpflanzung

Hierbei werden medizinische Methoden angewandt um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Die Klinik braucht zu diesem Zweck, je nach Art der künstlichen Befruchtung, einen schriftlichen Vertrag, bei Lebensgefährten einen Notariatsakt zwischen den beteiligten Personen. Deine Notarin hilft gerne einen solchen Vertrag abzuschließen.

Adoptionsverträge

Für die Adoption eines Kindes ist die Errichtung eines notariell beglaubigten Adoptionsvertrages nötig, in dem die zukünftigen und die bisherigen Eltern angeführt werden und die Rechtsfolgen der Adoption genau festgehalten werden. Eine Adoption ist ein tiefgreifender Einschnitt in das Leben aller beteiligten Personen, weshalb sie gut vorbereitet sein muss. Deine Notarin berät über die Rechtsfolgen und nötigen Dokumente, errichtet den nötigen Adoptionsvertrag samt der Beglaubigung und kümmert sich um die gerichtliche Genehmigung der Adoption.