Gerichtskommisariat

Die Beratung im Zusammenhang mit einem Todesfall betrifft nicht nur die Verlassenschaftsabhandlung, sondern auch die damit einher gehenden familienrechtlichen Angelegenheiten, die Regelung des Pflichtteils, gewünschte Liegenschaftsübertragungen und vieles mehr.
Gerichtskommissäre werden mit Hilfe der Verteilungsordnung vom Gericht bestimmt und zugewiesen; es steht aber jedem Erben frei, einen Erbenvertreter oder Erbenmachthaber zu wählen und mit den meisten Tätigkeiten im Verlassenschaftsverfahren zu beauftragen.