Einsichtnahme in das Grundbuch
Das Grundbuch ist ein elektronisch geführtes öffentliches Register. Jede Person hat das Recht darin Einsicht zu nehmen.
Erstellung von Verträgen
Deine Notarin errichtet für Sie sämtliche Verträge die mit Liegenschaftstransaktionen in Verbindung stehen. Dazu gehören:
Kaufverträge
Tauschverträge
Übergabsvertäge
Schenkungsverträgen
Wohnungseigentumsverträge
Durchführung von Bauträgerprojekten
Grundstücksteilungen
Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
Zur Errichtung sämtlicher Verträge gehören auch die damit verbundene Tätigkeiten, wie die Erstellung von Dienstbarkeitsverträgen (Fruchtgenussrecht, Wohnungsgebrauchsrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbotes, Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte usw.), die Selbstberechnung und Abfuhr der Steuern und Eintragungsgebühr, die grundbücherliche Durchführung des Vertrages samt Einholung notwendiger Bescheinigungen (grundverkehrsbehördliche Genehmigung, Baulandbescheinigung, Nutzungserklärung,) und die treuhändige Abwicklung des Vertrags.
Vollstreckbare Notariatsakte
Die Notariatsordnung bietet die Möglichkeit Verträge unter bestimmten Voraussetzungen als exekutionsfähige Notariatsakte zu gestalten. Deine Notarin berät gerne dazu.
Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
Das Bestandrecht birgt viele Fallstricke, die bei ungenauer Vertragsgestaltung zu erheblichen Nachteilen führen können. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Vermietung eines Zweifamilienhauses anders geregelt ist, als die Vermietung einer Eigentumswohnung oder, dass falsch befristete Mietverträge zu unbefristeten Mietverhältnissen führen können? Deine Notarin hilft bei der Formulierung des Vertrags.
Verbücherungen und Löschungen im Grundbuch
Es kommt manchmal auch vor, dass Rechte ohne dazugehörigen Liegenschaftstransaktionsvertrag in das Grundbuch einzutragen oder zu löschen sind. Das betrifft etwa die Eintragung oder Löschung von Wohnungsgebrauchsrechten, Fruchtgenussrechten, Dienstbarkeiten, Reallasten, Pfandrechten etc. Deine Notarin errichtet die benötigten Dokumente und nimmt die Eintragung im Grundbuch vor.