Vorsorgevollmachten

Sie bestimmen als entscheidungsfähige Person selbst, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie einmal nicht mehr dazu in der Lage sind. Dadurch vermeiden Sie, dass eine fremde Person zum Erwachsenenvertreter oder zur Erwachsenenvertreterin bestellt wird. Der oder die Vorsorgebevollmächtige unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle. Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis der Österreichischen Notariatskammer gespeichert.

Gewählte und gesetzliche Erwachsenenvertretungen

Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eine Vorsorgevollmacht zu errichten, können Sie in bestimmten Fällen noch eine Erwachsenenvertretung wählen (gewählte Erwachsenenvertretung). Auch die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch Ihnen nahe stehende Personen vermeidet die gerichtliche Erwachsenenvertretung (vormals Sachwalterschaft).

Patientenverfügung

Sie bestimmen selbst welche medizinische Maßnahmen Sie ablehnen, falls Sie im Anlassfall nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten.