Letztwillige Verfügungen

Mit einem Testament oder einer sonstigen letztwilligen Verfügung, etwa einem Vermächtnis regeln Sie, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod zu welchen Bedingungen übernimmt. Natürlich können Sie diese letztwillige Verfügung selbst eigenhändig schreiben und unterschreiben. In den allermeisten Fällen ist es aber sinnvoll sich professionellen Rat zu holen und die letztwillige Verfügung von einer Expertin erstellen zu lassen, die sich von Berufs wegen täglich mit diesen Dingen beschäftigt.

Erb- und Pflichtteilsverzichte

Nahe Angehörige haben einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Mit diesen Personen können Sie bereits zu Ihren Lebzeiten eine Vereinbarung treffen, mit der sie auf ihre Pflichtteilsansprüche ganz oder zum Teil verzichten.

Vereinbarungen gem. § 14 Abs. 5 WEG

Die Hälfte Ihrer Eigentumswohnung wächst im Ablebensfall automatisch dem Wohnungseigentumspartner an. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie eine gegenteilige Regelung treffen.

Verträge auf den Todesfall

Mit einem Erbvertrag oder einer Schenkung auf den Todesfall können Sie die begünstigte Person besonders absichern. Diese Verträge sind anders als letztwillige Verfügungen nicht einseitig wiederrufbar.

Zentrales Testamentsregister

Alle Verfügungen von Todes wegen werden von deiner Notarin im Original verwahrt und im „Zentralen Testamentsregister“ des österreichischen Notariates registriert, sodass die Dokumente im Ablebensfall jedenfalls aufgefunden werden.